Allgemeine Geschäftsbedingungen der Peakformance GmbH
Stand: 18.06.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Peakformance GmbH, Salomonstraße 21, 04103 Leipzig, HRB 41712, vertreten durch Rafał Brenk – nachfolgend „Peakformance" – und ihren Kunden über Personal Training, Semi-Personal-Training in Kleingruppen, Gruppentraining, Probetrainings sowie ergänzende studiointerne Leistungen.
Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Gegenüber Verbrauchern gelten zwingende gesetzliche Schutzvorschriften vorrangig.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Peakformance ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Verträge mit Peakformance werden grundsätzlich in den Geschäftsräumen von Peakformance geschlossen. Auf Wunsch des Kunden kann der Vertrag auch am Rechner vor Ort erstellt und digital unterzeichnet werden. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn das Vertragsformular von beiden Parteien unterzeichnet ist.
Peakformance betreibt nach der hier zugrunde gelegten Vertragsstruktur kein Fernabsatz- oder Telefonvertriebssystem für diese Verträge. Vertragsabschlüsse ausschließlich per Website, E-Mail, Messenger oder Telefon sind nicht vorgesehen.
Die AGB werden dem Kunden vor Vertragsunterzeichnung ausgehändigt oder vor Ort zur Mitnahme bereitgestellt. Der Kunde bestätigt gesondert auf dem Vertragsformular, dass er die AGB vor Unterzeichnung erhalten, zur Kenntnis genommen und als Vertragsbestandteil akzeptiert hat.
Individuelle Vereinbarungen im Vertragsformular gehen diesen AGB im Konfliktfall vor.
Für Verträge, die ausschließlich in den Geschäftsräumen von Peakformance geschlossen werden, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB.
Sollte Peakformance im Einzelfall ausnahmsweise einen Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz schließen, gelten insoweit die gesetzlichen Vorschriften zum Widerrufsrecht vorrangig.
Peakformance erbringt je nach gebuchtem Tarif insbesondere:
Art, Umfang, Frequenz, Dauer der Trainingseinheiten, Gruppengröße, Vertragsmodell, Vergütung und Mindestlaufzeit ergeben sich aus dem jeweils unterzeichneten Vertragsformular, der darin bezeichneten Tarifbeschreibung und der bei Vertragsschluss geltenden Preisliste.
Peakformance schuldet die Durchführung der vertraglich vereinbarten Trainings- und Betreuungsleistungen, nicht jedoch einen konkreten körperlichen, gesundheitlichen oder sportlichen Erfolg.
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, schuldet Peakformance keine medizinische Beratung, keine Heilbehandlung und keine therapeutische Leistung. Trainings- und Ernährungshinweise ersetzen keine ärztliche Untersuchung oder Behandlung.
Ein Anspruch auf die Betreuung durch eine bestimmte Trainerperson besteht nur, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde. Peakformance ist berechtigt, Trainer aus sachlichen Gründen auszutauschen, sofern die vertraglich geschuldete Leistung gleichwertig bleibt.
Verträge und gebuchte Leistungen sind höchstpersönlich und nicht auf Dritte übertragbar.
Der Kunde ist verpflichtet, Peakformance vor Trainingsbeginn über ihm bekannte gesundheitliche Einschränkungen, Verletzungen, Erkrankungen, Operationen, Schwangerschaften, Medikamenteneinnahmen oder sonstige Umstände zu informieren, die für die sichere Trainingsdurchführung erheblich sein können.
Peakformance ist berechtigt, vor Trainingsbeginn einen Gesundheitsfragebogen oder eine Selbstauskunft zu verlangen. Der Kunde versichert, die Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.
Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seines Gesundheitszustands, insbesondere akute Beschwerden, Schwindel, Schmerzen, Infekte, ärztliche Sportverbote, Schwangerschaft oder Reha-Maßnahmen, unverzüglich mitzuteilen.
Bestehen aus Sicht von Peakformance ernsthafte gesundheitliche Bedenken gegen die Teilnahme, kann Peakformance die Teilnahme bis zur Klärung durch eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung aussetzen.
Personal-Training- und Semi-Personal-Training-Termine werden individuell vereinbart. Gruppentrainings finden nach dem veröffentlichten bzw. mitgeteilten Stundenplan oder nach gesonderter Anmeldung statt.
Der Kunde ist verpflichtet, vereinbarte Termine pünktlich wahrzunehmen und Weisungen von Peakformance sowie die Studio- und Sicherheitsregeln zu beachten.
Vom Kunden gebuchte oder verbindlich reservierte Einzel- oder Kleingruppentermine können bis spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn in Textform abgesagt oder verlegt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Absage.
Erfolgt die Absage später oder erscheint der Kunde ohne Absage nicht, gilt der Termin grundsätzlich als in Anspruch genommen und kann als verbrauchte Einheit berechnet oder abgezogen werden. Dies gilt nicht, wenn den Kunden an der kurzfristigen Verhinderung kein Verschulden trifft und er Peakformance unverzüglich informiert; in solchen Fällen entscheidet Peakformance nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls.
Muss Peakformance einen Termin aus Gründen absagen, die Peakformance zu vertreten hat, wird ein Ersatztermin angeboten oder die Einheit dem Kundenkonto wieder gutgeschrieben. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelung dieser AGB.
Gruppentraining kann aus organisatorischen Gründen, bei Trainerausfall oder bei Sicherheitsgründen verlegt, zusammengelegt oder durch ein gleichwertiges Format ersetzt werden, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.
Soweit der Vertrag eine feste Anzahl von Trainingseinheiten pro Monat vorsieht, entsteht der Leistungsanspruch jeweils für den laufenden Vertragsmonat.
Soweit vertraglich ausdrücklich ein Jahreskontingent vereinbart ist, gilt ausschließlich das im Vertrag genannte Kontingent für die jeweilige Vertragslaufzeit.
Nicht genutzte Einheiten verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums oder – bei ausdrücklich vereinbartem Jahreskontingent – am Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit, sofern Peakformance die Leistung ordnungsgemäß angeboten hat, kein wirksamer Ruhenstatbestand vorlag und die Nichtinanspruchnahme aus der Sphäre des Kunden stammt.
Ein Anspruch auf Barauszahlung, Erstattung oder Übertragung nicht genutzter Einheiten in einen neuen Vertrag besteht nicht, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.
Kann Peakformance die geschuldete Leistung aus von Peakformance zu vertretenden Gründen nicht anbieten, verfallen betroffene Einheiten nicht.
Es gelten die bei Vertragsschluss individuell vereinbarten Preise und Zahlungsrhythmen.
Der Mitgliedsbeitrag ist – soweit nichts anderes vereinbart ist – im Voraus fällig. Die konkrete Fälligkeit ergibt sich aus dem Vertragsformular oder dem SEPA-Lastschriftmandat.
Der Kunde ist verpflichtet, für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen, sofern Lastschrift vereinbart ist.
Bei vom Kunden zu vertretenden Rücklastschriften kann Peakformance nur die tatsächlich angefallenen Bank- und Rücklastschriftkosten verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Mahnkosten können nur in der tatsächlich erforderlichen und rechtlich zulässigen Höhe verlangt werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Preisänderungen während einer vereinbarten Mindestlaufzeit bedürfen einer ausdrücklichen gesonderten Vereinbarung, soweit nicht eine gesetzliche Änderung der Umsatzsteuer eine unmittelbare Anpassung zwingend erforderlich macht.
Die Mindestlaufzeit des Vertrags ergibt sich aus dem Vertragsformular. Gegenüber Verbrauchern beträgt sie höchstens 24 Monate.
Während der vereinbarten Mindestlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht gegeben ist.
Nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit setzt sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit fort, sofern er nicht vorher wirksam beendet wurde.
Nach Fortsetzung auf unbestimmte Zeit kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat ordentlich gekündigt werden.
Die Kündigung kann in Textform erfolgen, sofern nicht zwingendes Recht eine strengere Form verlangt.
Ein Wechsel in ein anderes Vertragsmodell erfolgt ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.
Der Kunde hat den gewünschten Tarifwechsel schriftlich oder in Textform zu beantragen. Aus dem Antrag müssen mindestens das gewünschte neue Vertragsmodell und der gewünschte Änderungszeitpunkt hervorgehen.
Peakformance erstellt auf Grundlage des Antrags eine gesonderte Änderungsbestätigung bzw. Änderungsvereinbarung. Diese muss mindestens enthalten:
Ein Tarifwechsel wird erst wirksam, wenn der Kunde die Änderungsvereinbarung vor Ort unterzeichnet oder in einer gesonderten, eindeutig auf die Änderungsvereinbarung bezogenen Erklärung ausdrücklich annimmt. Die bloße weitere Inanspruchnahme von Trainingsleistungen genügt hierfür nicht.
Mit Wirksamwerden des Tarifwechsels gelten für das neue Vertragsmodell die dort ausgewiesenen Vertragsbedingungen einschlie ßlich der neu vereinbarten Mindestlaufzeit.
Auf Antrag des Kunden kann der Vertrag ruhen, wenn ein wichtiger vorübergehender Hinderungsgrund vorliegt. Als solche Gründe gelten insbesondere:
Das Ruhen ist vom Kunden in Textform unter Vorlage geeigneter Nachweise zu beantragen. Der Antrag ist unverzüglich nach Bekanntwerden des Ruhensgrundes zu stellen.
Für die Dauer des wirksam vereinbarten Ruhens ruhen die beiderseitigen Hauptleistungspflichten. Bereits vereinbarte Mindestlaufzeiten verlängern sich um die Dauer des Ruhens.
Soweit ein Ruhen wegen Schwangerschaft beantragt wird, kann es für einen sachlich angemessenen Zeitraum, höchstens jedoch für zwölf Monate, bewilligt werden.
Gesetzliche Rechte des Kunden zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund auf Seiten des Kunden kann insbesondere vorliegen bei:
Für den Nachweis dauerhafter Trainingsunfähigkeit genügt eine ärztliche Bescheinigung, aus der sich die dauerhafte oder auf unabsehbare Zeit bestehende fehlende Eignung für das vereinbarte Training ergibt. Eine Diagnose muss nur mitgeteilt werden, soweit dies rechtlich zulässig und zur Prüfung zwingend erforderlich ist.
Ein Umzug des Kunden begründet für sich genommen kein automatisches Sonderkündigungsrecht, sofern nicht im Einzelfall ausnahmsweise die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar ist.
Soweit Leistungen von Peakformance im Rahmen von Wellpass, WellHub, Urban Sports Club, Firmenfitness- oder sonstigen Drittprogrammen angeboten werden, gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters.
Peakformance schuldet im Rahmen solcher Programme nur die Leistungen, die nach dem jeweiligen Kooperationsmodell für Peakformance freigegeben, wirtschaftlich hinterlegt und kapazitativ verfügbar sind.
Ein Anspruch auf Teilnahme an bestimmten Kursen, bestimmten PT-Slots oder bevorzugter Terminvergabe allein aus der Drittprogramm-Berechtigung besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
Besteht neben der Drittprogramm-Berechtigung ein eigenständiger Vertrag mit Peakformance, führt der Wegfall der Drittprogramm-Berechtigung nicht automatisch zur Beendigung dieses eigenständigen Vertrags.
Besteht die Teilnahme ausschließlich im Rahmen eines Drittprogramms ohne gesonderten Peakformance-Vertrag, endet die Teilnahme mit Wegfall der Drittprogramm-Berechtigung.
Soweit für bestimmte Leistungen Zuzahlungen, Eigenanteile oder Zusatzverträge erforderlich sind, ergeben sich diese aus dem Vertragsformular oder der gesonderten Leistungsbeschreibung.
Verträge mit Minderjährigen bedürfen der Mitwirkung oder Zustimmung sämtlicher erforderlicher gesetzlicher Vertreter.
Peakformance ist berechtigt, vor Beginn der Leistung geeignete Nachweise über die Vertretungsberechtigung zu verlangen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verpflichtet, über gesundheitliche Besonderheiten des Minderjährigen vollständig zu informieren.
Foto- und Videoaufnahmen zu Werbe-, Marketing- oder Social-Media-Zwecken erfolgen ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung.
Die Erteilung oder Nichterteilung einer solchen Einwilligung hat keinen Einfluss auf den Abschluss oder die Durchführung des Trainingsvertrags.
Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Peakformance haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Peakformance nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung von Peakformance bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Für eingebrachte Gegenstände, insbesondere Kleidung, Wertgegenstände oder elektronische Geräte, haftet Peakformance nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze.
Peakformance verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze.
Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Peakformance.
Peakformance ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Leipzig. Für Verbraucher gelten ausschließlich die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.